Infos

Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Mit Sicherheit haben sich Euch bereits in den ersten Wochen mehrere Fragen gestellt, die das Studium, das Leben um das Studium herum oder auch die Zukunft betreffen… Wer könnte Euch hier besser weiterhelfen, als wir, Eure Mitstreiter! Bei uns, der HochschülerInnenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (kurz: hmdw) gibt es die Antworten! Diese bekommt Ihr in erster Linie bei folgenden Referaten und Anlaufstellen: 
• Studienreferat - alles bzgl. Studium betreffend 
• AusländerInnenreferat alle Fragen rund um Visum, Aufenthaltsgenehmigung, etc. 
• Das Sozialreferat informiert Euch auf den Gebieten Stipendien, Finanzielles, Beihilfen, Unterstützungen,… 
• Falls es Probleme oder offene Fragen auf den Gebieten Belästigung, sexuelle Übergriffe, Diskriminierung oder Mobbing gibt, wendet Euch an das Referat für Gleichbehandlung und feministische/queere Politik. Abgesehen davon, dass Ihr hier immer ein offenes Ohr findet, werden alle Anfragen streng vertraulich behandelt und bleiben unter uns, falls gewünscht. 

Einzelne Studienrichtungen werden zusätzlich von Studierendenvertretungen betreut, deren Kontakt Ihr auf unserer Homepage findet. 

Neben diesen speziellen Anlaufstellen gibt es auch das Sekretariat , das euch ebenfalls mit Information und Unterlagen weiterhilft. Am Anton-von-Webern-Platz 1, Riegel, Zimmer L EG 01(Erdgeschoss) sind wir für Euch da. 

Allgemeine Informationen und interessante Artikel findet Ihr weiters auch in unserer Zeitschrift qu[art], die Ihr zweimal pro Semester zugeschickt bekommt.

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Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, 
§ 3. (1) Der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gehören die ordentlichen und die außerordentlichen Studierenden an allen Bildungseinrichtungen an. (2) Der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft obliegt die Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder insbesondere gegenüber staatlichen Behörden und Einrichtungen sowie universitären Organen und Organen der Bildungseinrichtungen, soweit diese Interessen nicht ausschließlich eine Universität betreffen. (3) Der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft obliegt es innerhalb ihrer Zuständigkeit, insbesondere den staatlichen Behörden, den jeweils zuständigen Bundesministerinnen und Bundesministern, den universitären Organen, den Organen der Bildungseinrichtungen und den gesetzgebenden Körperschaften Gutachten und Vorschläge über Angelegenheiten der Studierenden, des Universitätswesens und des Bildungswesens im Bereich der Bildungseinrichtungen zu erstatten. (4) Die jeweils zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister haben Gesetzesentwürfe, die Angelegenheiten von Studierenden betreffen, vor ihrer Vorlage an die Bundesregierung und Verordnungen dieser Art vor ihrer Erlassung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft unter Gewährung einer angemessenen Frist zur Begutachtung zu übermitteln.